Bekanntermaßen sind durch webgestützte Buchhaltungssysteme sehr hohe Kosteneinsparungen möglich.
Die Besonderheit dieser Online-Buchhaltung ist, dass sie in einem Programm die Buchhaltung nach deutschem und nach englischem Recht erledigt. Viele Limited Inhaber glauben, dass dies nicht notwendig ist. oder wurden diesbezüglich falsch informiert. Die Unterlassungsfolgen können bei Nichterledigung dramatisch sein.
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